Sprayer freigesprochen
Ein bekannter Winzer in Burgund war angeklagt, weil er entgegen einer ministeriellen Anordnungen seine Weinberge nicht gespritzt hat. Der Freispruch erfolgte jedoch offensichtlich aus formalen Gründen. Damit ist weiter offen, ob den Anordnungen Folge geleitet werden muss. Probleme damit haben insbesondere biologisch und biodynamisch arbeitende Winzer, die befürchten, dass das biologische Gleichgewicht, das über die Jahre aufgebaut wird, durch das Spritzen zerstört wird. Konkret sollte gegen die Vergilbung gespritzt werden.