Ausweitung des Weinskandals auf Schloß Schönborn

 

Bereits im Oktober wurden das Weingut von Paul Graf von Schönborn im Rheingau und sein Gut in Hallburg/Franken durchsucht. Vorwurf: Verstöße gegen das Weingesetz. Jetzt wurden die Betriebe ein zweites Mal durchsucht und umfangreiche Unterlagen beschlagnahmt. Ausgelöst wurden die Aktionen durch einen anonymen Hinweis. Einziger Beschuldigter bis dato ist der Betriebsleiter. Während die Behörden sich wegen des laufenden Verfahrens in Schweigen hüllen, ging Graf von Schönborn in die Offensive: Er trennte sich "im gegenseitigen Einvernehmen" von seinem Betriebsleiter und veröffentlichte auf einer Pressekonferenz einige Details. Danach wurden Weine unzulässig verschnitten, darunter auch Rheingauer Wein mit einem Wein aus einem anderen Weingebiet und Erste Lagen mit Weinen aus anderen Weinbergen;verbotene Mostkonzentration bei einem Wein;  bei Trockenbeerenauslesen wurde unzulässig der Alkoholgehalt mit Weindestillat erhöht und  bei einem Sektgrundwein gab es eine unzulässige Schwefelreduktion. Zu guter Letzt wurde ein Rheingauer Rotwein mit Wein aus Franken verschnitten.

 

Welche  Erkenntnisse zur erneuten Hausdurchsung geführt haben, ist derzeit nicht bekannt. Klar ist aber, daß auf Grund möglicher hoher Schadenserstzforderungen, der Betriebsleiter alles versuchen dürfte, zumindest eine Mitverantwortung auf Andere abzuwälzen.

 

Der ehemals renommierte Betrieb ist Mitglied im VdP. Nach deren Statuten kann ein Auschluß erst erfolgen, wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen eines gravierenden Verstoßes gegen weinrechtliche Bestimmungen vorliegt. Bis die Verantwortlichkeit  geklärt ist, dürfte allerdings noch geraume Zeit vergehen. Bis dahin ruht die Mitgliedschaft von Schloß Schönborn im VdP. Vorstandsmitglieder befürchten aber schwere Imageschäden, da die Verstöße an den Grundfesten der VdP-Philosophie rühre.

 

Quellen: Wein Plus; BR-Nachrichten;

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