Der neue NutriScore

 

Nachdem der Bundesrat dem Gestzentwurf zugestimmt hat, können ab November 2020 Lebensmittel mit der Nährstoffamper gekennzeichnet werden.

 

Seit einigen Jahren müssen innerhalb der EU auf den Verpackungen von Lebensmitteln Angaben über die enthaltenen Nährstoffe angegeben werden. Abgesehen davon, dass die meist sehr klein gedruckt isind, besteht beim Einkauf kaum die Möglichkeit eines Vergleichs. Deshalb gibt es schon länger die Forderung nach einer einfachen kennzeichnung, die es den Verbrauchern ermöglicht, auf einen Blick aus einer Vielzahl von gleichen Produkten (z.B. Müslis), die aus dem Regal zu picken, die gesünder sind als andere.

 

Dies geschieht jetzt mit der 5-farbigen Ampel (siehe Bild): Grün (A) gekennzeichnete Lebensmittel haben die vergleichsweise besten Nährwerte, C (gelb) liegt im mittleren Bereich und Lebensmittel mit E (rot) sollte man meiden oder in geringen Mengen zu sich nehmen. Ob sich diese Kennzeichnung positiv auswirkt, muss man in den nächsten Monaten beobachten: Sie ist freiwillig und muss nicht genutzt werden. Nutzt ein Unternehmen sie jedoch für ein Produkt, dann müssen innerhalb einer Übergangsfrist alle Produkte dieser Marke geknnzeichnet werden. Dies soll verhindern, dass nur gesunde Lebensmittel gekennzeichnet werden.

 

Darüber hinaus  kann sie auch für Lebensmittel verwendet werden, die bisher nicht kennzeichnungspflichtig waren (z.B. Brot beim Bäcker, Obst). Dies allerdings mit der Folge, dass dann auch die Nährwertangaben gemacht werden müssen.

 

© für Inhalte und Bilder bei arbovin erhard arbogast.

Veröffentlichung nur mit unserer Genehmigung.

 

Homepage-Sicherheit

Cookies erleichtern die Bereitstellung unserer Dienste. Mit der Nutzung unserer Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir Cookies verwenden. Mehr Informationen unter den Datenschutzhinweisen.