Neues Weingesetz schlägt Wellen

 

Es ist noch nichts veröffentlicht, da löst eine Verlautbarung des deutschen Weinverbands eine erste, heftige Kontroverse aus. In einem scharfen Brief rügt der VdP, dass die Vorschläge des Weinbauverbands zu wenig weit gehen und dadurch droht die Krise der dt. Weinwirtschaft weiter zu verschärfen. Kernpunkt der Auseinandersetzung ist beim neuen Weinbezeichnungsrecht, ob die Großlage beibehalten werden soll oder nicht.

 

Der Weinbauverband schlägt insbesondere vor, die Großlagen zu erhalten und erst nach einer Übergangsfrist von drei Jahren den Großlagen die Bezeichnung "Region" voranzustellen. Für den VdP dagegen sollte auf die Großlagen komplett verzichtet werden, weil der Verbraucher kaum erkennen könne, dass es sich bei der Bezeichnung "Deidesheimer Paradiesgarten" um eine Großlage mit niedrigeren Qualitätsanforderungen handelt, als bei der Einzellage "Deidesheimer Hofstück". Das Voransetzen des Wortes Region sei schon ein schwer vertretbarer Kompromiss. Weitergehen die Forderungen des VdP bestimmte in Deutschland "exotische" Rebsorten nur noch als Gebietsweine.

 

Anmerkung: Vor einigen Jahren hat der VdP mit seinen 200 Mitgliedsbetrieben ein einfaches - an den Weinbezeichnungen in Burgund orientiertes -  Bezeichnungssystem eingeführt und in einer 4-stufigen Qualitätspyramide für die trocken ausgebauten Weine dargestellt, die zugleich das Mengenverhältnis der verschiedenen Qualitäten zeigt: Unterste Stufe VdP.Ortswein; dann VdP.Ortswein; VdP.Erste Lage; VdP.Große Lage. Wir glauben - auch wenn dieses System bisher nicht völlig konsequent umgestzt wurde - , dass dies der richtige Weg zu einem klaren Weinbezeichnungsrecht ist, bei dem der (nicht ganz ungebildete) Verbraucher sich auf Grund der Bezeichnung ein Bild machen kann.

 

 

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